Geldstifter

Grundsätzlich finanziert eine Bürgerstiftung ihre Tätigkeiten aus den Zinsen ihres Kapitalvermögens. Da dieses Vermögen noch gering ist, und sich außerdem daraus jetzt und längerfristig nur minimale Erträge erwirtschaften lassen, ist die Bürgerstiftung vor allem auf Spenden angewiesen – einmalige oder regelmäßige.

Spendenkonto:

Bürgerstiftung Karlsruhe
IBAN: DE26 6005 0101 0405 2549 18
BW-Bank

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch für Ihre Spende eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Einmalige Spenden

Ob Spenden als Geschenk bei  besonderen Anlässen, Erlöse aus Sammelaktionen und Sonderveranstaltungen oder von Einzelnen:  Ein bestimmtes Projekt zu unterstützen oder das allgemeine Budget zu mehren, ist nicht nur eine Bereicherung für die Bürgerstiftung und ihre Projekte sondern auch für die Geber. Etwas bewirken zu können, macht Spaß und Sinn.

Mehrmalige und regelmäßige Spenden

Die Bürgerstiftung legt  großen Wert darauf, dass die Projekte nachhaltig wirken. Das geht nur bei langfristiger Planung und kontinuierlicher Förderung. Deshalb sind regelmäßige und verlässliche Beiträge für diese Ziele unverzichtbar.

Zustiftungen

Zustiftungen – auch Erbschaften und Vermächtnisse gehören dazu – erfolgen direkt in den Kapitalstock. Mit Zustiftungen ab 2.000 Euro kann der Stifter/die Stifterin Mitglied im Stifterrat werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Ab einem Betrag von 30.000 Euro können Zustiftungen entsprechend der Satzung zweckgebunden zugeordnet und mit dem Namen des Stifters/der Stifterin verbunden werden.

Auch wenn sich in absehbarer Zeit keine nennenswerten Zinsen daraus ergeben, sind Zustiftungen eine in die Zukunft gerichtete Anlage und ein Vertrauensbeweis für die Arbeit der Bürgerstiftung.